Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben
Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben: Bei einer Steuerprüfung beim Bierlieferanten des Wirtes schreibt der Prüfer eine Kontrollmitteilung an den Prüfer des Wirtes. Das kann verschiedene … Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben weiterlesen
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