Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben

Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben:  Bei einer Steuerprüfung beim Bierlieferanten des Wirtes schreibt der Prüfer eine Kontrollmitteilung an den Prüfer des Wirtes. Das kann verschiedene … Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben weiterlesen