Es gibt keine Verpflichtung für elektronische Kasse ab 2017

Gibt es eine Pflicht für eine elektronische Kasse ab 2017? Die Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Kassensysteme zum 1. Januar 2017 sorgt manchmal für Verwirrung, weil Gastronomen und anderen Geschäftsleuten gesagt wird, sie müßten zu diesem Termin eine elektronische Kasse einführen. Das ist nicht richtig.

Keine Pflicht für elektronische Kasse ab 2017

Wer bisher schon nur eine offene Ladenkasse geführt hat, kann diese auch nach dem 1. Januar 2017 weiter führen wie bisher. Es gibt keine Pflicht, das zu ändern. Es ist sogar möglich, dass der Gastronom von der bisherigen elektronischen Kasse zur offenen Ladenkasse wechselt. Das Fianzamt verpflichtet niemanden, eine elektronische Kasse zu führen. Nur, falls man bereits eine elektronische Kasse führt, gelten ab dem Jahr 2017 strengere Vorschriften.

Wichtig: Entscheidet sich der Unternehmer für die offene Ladenkasse, ist ein täglicher Kassenbericht ein absolutes Muss! Es muss möglich sein, aufgrund dieses Berichtes die Einnahmen eines Tages rechnisch zu ermitteln!

Dem Finanzamt ist dabei wichtig:

Kassen-Endbestand (Ermittlung durch Zählung)
– Kassen-Endbestand des Vortages
– Bareinlagen
+ alle Ausgaben
+ alle Barentnahmen
= Tagesseinnahmen

Eine täglich Bestandsaufnahme ist wichtig und muss auch sorgfältig dokumentiert werden. Das Kassenbuch alleine reicht nicht! Sprechen Sie bei Fragen dazu mit Ihrem Steuerberater!

 


    Kontakt

    Wie kann ich weiterhelfen? Was kann ich für Sie tun?

    Gerne können Sie mich auch anrufen! Meine Telefonnummer für Notfälle finden Sie auf jeder Seite hier rechts oben. Meine vollständige Adresse und Kontaktdaten sind auch am Fuße jeder Seite zu finden.

    Oder schreiben Sie mir hier eine E-Mail. Ich melde mich.

    Bitte vergessen Sie Ihre Kontaktdaten nicht!

     

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Zum Schutz vor Spam beantworten Sie bitte diese Frage richtig. Vielen Dank!

    Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten einverstanden. (Ohne Ihr Einverständnis kann diese Mitteilung nicht versendet werden.)

     

    Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

    Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

    Schließen