Gibt es eine Pflicht für eine elektronische Kasse ab 2017? Die Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Kassensysteme zum 1. Januar 2017 sorgt manchmal für Verwirrung, weil Gastronomen und anderen Geschäftsleuten gesagt wird, sie müßten zu diesem Termin eine elektronische Kasse einführen. Das ist nicht richtig.
Keine Pflicht für elektronische Kasse ab 2017
Wer bisher schon nur eine offene Ladenkasse geführt hat, kann diese auch nach dem 1. Januar 2017 weiter führen wie bisher. Es gibt keine Pflicht, das zu ändern. Es ist sogar möglich, dass der Gastronom von der bisherigen elektronischen Kasse zur offenen Ladenkasse wechselt. Das Fianzamt verpflichtet niemanden, eine elektronische Kasse zu führen. Nur, falls man bereits eine elektronische Kasse führt, gelten ab dem Jahr 2017 strengere Vorschriften.
Wichtig: Entscheidet sich der Unternehmer für die offene Ladenkasse, ist ein täglicher Kassenbericht ein absolutes Muss! Es muss möglich sein, aufgrund dieses Berichtes die Einnahmen eines Tages rechnisch zu ermitteln!
Dem Finanzamt ist dabei wichtig:
Kassen-Endbestand (Ermittlung durch Zählung)
– Kassen-Endbestand des Vortages
– Bareinlagen
+ alle Ausgaben
+ alle Barentnahmen
= Tagesseinnahmen
Eine täglich Bestandsaufnahme ist wichtig und muss auch sorgfältig dokumentiert werden. Das Kassenbuch alleine reicht nicht! Sprechen Sie bei Fragen dazu mit Ihrem Steuerberater!