Die Belege, die die Grundlage der Buchhaltung sind, werden bei einer Betriebsprüfung genau untersucht, um eventuell fingierte Rechnungen zu finden. In einem Fall fällt dem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Routine-Prüfung auf, dass einige Einkaufsrechnungen nicht gefaltet waren, demzufolge also nie in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten. Der Prüfer kamen Zweifel: Es fehlte der Knick! Plausibel erklären konnte das der Unternehmer nicht – der Prüfer ging von fingierten Rechnungen aus.
Urkundenfälschung
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Schweigen und immer
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