Stichwort Verjährung: Wer eine falsche Steuererklärung abgibt, kann darauf hoffen, dass er in den nächsten fünf Jahren nicht erwischt wird. Damit ist die falsche Steuererklärung verjährt und der Steuerbetrüger muss sich keine Sorgen mehr darum machen, dass die Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Mancher rechnet bei der Frist von fünf Jahren aber falsch. Für die Verjährung der Steuerhinterziehung kommt es nämlich nicht auf das Steuerjahr an. Stattdessen ist ein anderer Zeitpunkt wichtig.
Steuererklärung
Grundsätzlich sind Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung des für die Besteuerung relevanten Sachverhalts verpflichtet. Dazu gehört auch die Abgabe einer Steuererklärung. Sie ist die wichtigste Informationsquelle des Finanzamtes. Nach den dort gemachten Angaben – vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt und belegt – nimmt die Finanzverwaltung die Steuerveranlagung vor.