Eiscafé

Eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes an das Bundesfinanzministerium vom Juli 2015: „Die Steuerausfälle bei bargeldintensiven Unternehmen haben ein erhebliches Ausmaß erreicht. Selbst bei einer Eiscafe stellte ein Finanzamt Steuerhinterziehungen von 1,9 Mio. Euro fest. Die jährlichen Steuerausfälle werden auf bis zu 10 Mrd. Euro geschätzt.

Quelle: ARD Kontraste/Bundesrechnungshof

Jeder Eigentümer eines Unternehmens muss damit rechnen, dass der Betriebsprüfer des Finanzamtes bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung das zu prüfende Unternehmen analysiert und beobachtet. Es gab schon den Fall, dass sich der Betriebsprüfer im Vorfeld der Prüfung an mehreren Tagen in ein zu prüfendes Eiscafé setzte – oder dieses sich dieses aus dem Auto länger ansah: Wurde das Eis mehr vor Ort verzehrt oder außer Haus verkauft? Wie ist das Verhältnis zwischen dem Verkauf außer Haus und im Lokal?Das ergibt eine grobe Schätzung, die sich in der Buchhaltung wiederfinden sollte.

Der Unterschied ist deswegen wichtig, weil beim Verzehr des Eises in der Eiscafe 19 Prozent Umsatzsteuer zu berechnen sind, bei Außer-Haus-Verkauf fallen hingegen nur 7 Prozent Umsatzsteuer an. Bei mehr Außer-Haus-Verkauf reduziert sich also die Umsatzsteuer, die abzuführen ist.


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    Bei der Steuerprüfung im Eiscafé ist augenscheinlich alles in Ordnung, alles passt. Nur eine Kleinigkeit fällt dem Steuerprüfer auf: In der Buchhaltung findet er Rechnungen über den Einkauf von Bindemittel. Dieses Bindemittel braucht man, um das Fruchteis herzustellen. Augenscheinlich sind das also ganz normale Betriebsausgaben. Allerdings kommt dem Prüfer die Menge an Bindemittel verdächtig hoch vor.

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