Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben:
Kontrollmitteilung
Bei einer Betriebsprüfung gibt es gewisse Zeichen, die den Betriebsprüfer “neugierig” machen. Zu diesen Signalen gehören z.B.:
- Ihre Kasse weißt hohe Bargeldbestände auf
- Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen
- Ihre Miete ist sehr niedrig bzw. deutlich unter dem ortsüblichem Niveau (schwarze Miete?)