Auch auf dem berühmten Münchner Oktoberfest stellt man hin und wieder fest, dass einer der Wiesn-Wirte es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nimmt. Die Stadt München führt stichprobenartig Kontrollen durch und stößt hin und wieder auf Unregelmäßigkeiten. Steuerhinterziehung auf dem Oktoberfest – das war in der Vergangenheit der Fall und auch im Jahre 2018 ging wieder ein Fall durch die Presse.
Bier
Wichtiger Diskussionspunkt bei einer Betriebsprüfung ist das Thema „Schwund“. Dazu kommen noch Themen wie Verluste durch Eigenverbrauch, Verluste durch unentgeltliche Abgaben, Diebstahl, Schwund durch fehlerhafte Anlagen oder durch eine im Vergleich zur Karte/Kalkulation unterschiedliche Menge (0,3 l Getränk wird im 0,4 l Glas ausgeschenkt und dieses vom Schankkellner bis zum Eichstrich gefüllt).
In Nordrhein-Westfalen flog der Betreiber eines großen Biergartens als Schwindler auf. Der Prüfer vom Finanzamt kam auf die Idee, dessen Tagesumsätze mit den Wetter-Daten abzugleichen. Sein Ergebnis:
Kommt es zu einer Betriebsprüfung in einer Gaststätte, dann wird häufig eine Nachkalkulation aufgemacht. Dabei nutzt der Betriebsprüfer die „30/70-Methode“. Dabei vergleicht er die Einnahmen aus Speisen und Getränken.
Bei einer Prüfung in der Gastronomie wird verglichen, wie der Wareneinkauf mit den Erlösen aus dem Verkauf zusammenpasst. Kommt es hier z. B. bei den Getränken (Bier, Cola, etc.) zu Differenzen, erklären Unternehmer gerne, dass diese durch Schankverluste und/oder Verderb zu Stande kommen. Das kann sein, es kann aber auch ganz anders sein.