Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben: 

Der Einsatz von Statistik hilft dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung. Bekannte und verbreitete Testverfahren sind z. B. der Chi-Quadrat-Test, Benfords Law und der Kolmogorow-Smirnow-Test. Sie helfen, Steuerhinterziehung aufzudecken. Sie möchten wissen wie Statistik dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung hilft? Im einzelnen wird hier Folgendes gemacht:

Gibt es eine Pflicht für eine elektronische Kasse ab 2017? Die Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Kassensysteme zum 1. Januar 2017 sorgt manchmal für Verwirrung, weil Gastronomen und anderen Geschäftsleuten gesagt wird, sie müßten zu diesem Termin eine elektronische Kasse einführen. Das ist nicht richtig.

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.

Das Finanzamt Trier informiert in einer Pressemitteilung: Aufgrund  von  Kontrollmitteilungen  aus  dem  süddeutschen  Raum  konnte  die  Trierer Steuerfahndung  in  zahlreichen  Fällen  massive  Schwarzverkäufe  in  Döner  –  Imbiss  – Betrieben  aufdecken.  In  einem  einzelnen  Fall  waren es  sogar  sechs  Tonnen  der bekannten  Fleischspieße,  die  pro  Jahr  an  der  Steuer  vorbei  verkauft  wurden.  Nach jetzigem  Stand  der  Ermittlungen  wird  insgesamt  fast  eine  halbe  Million  Euro  Steuern nachträglich festgesetzt werden.

Die Belege, die die Grundlage der Buchhaltung sind, werden bei einer Betriebsprüfung genau untersucht, um eventuell fingierte Rechnungen zu finden. In einem Fall fällt dem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Routine-Prüfung auf, dass einige Einkaufsrechnungen nicht gefaltet waren, demzufolge also nie in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten. Der Prüfer kamen Zweifel: Es fehlte der Knick! Plausibel erklären konnte das der Unternehmer nicht – der Prüfer ging von fingierten Rechnungen aus.

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