Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben:
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Der Einsatz von Statistik hilft dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung. Bekannte und verbreitete Testverfahren sind z. B. der Chi-Quadrat-Test, Benfords Law und der Kolmogorow-Smirnow-Test. Sie helfen, Steuerhinterziehung aufzudecken. Sie möchten wissen wie Statistik dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung hilft? Im einzelnen wird hier Folgendes gemacht:
Gibt es eine Pflicht für eine elektronische Kasse ab 2017? Die Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Kassensysteme zum 1. Januar 2017 sorgt manchmal für Verwirrung, weil Gastronomen und anderen Geschäftsleuten gesagt wird, sie müßten zu diesem Termin eine elektronische Kasse einführen. Das ist nicht richtig.
Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.
In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.
Eine wichtige Frage: Worauf muß ich bei meiner Buchhaltung achten, was ist wichtig? Nach den formalen Vorgaben der AO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Die Frage wird gerne und immer wieder gestellt: Wann darf das Finanzamt eigentlich meine Einnahmen, meinen Umsatz und/oder meinen Gewinn schätzen? Das Finanzamt hat nach § 162 AO (Abgabenordnung) die Besteuerungsgrundlagen insbesondere dann zu schätzen, wenn:
Das Finanzamt Trier informiert in einer Pressemitteilung: Aufgrund von Kontrollmitteilungen aus dem süddeutschen Raum konnte die Trierer Steuerfahndung in zahlreichen Fällen massive Schwarzverkäufe in Döner – Imbiss – Betrieben aufdecken. In einem einzelnen Fall waren es sogar sechs Tonnen der bekannten Fleischspieße, die pro Jahr an der Steuer vorbei verkauft wurden. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen wird insgesamt fast eine halbe Million Euro Steuern nachträglich festgesetzt werden.
Die Belege, die die Grundlage der Buchhaltung sind, werden bei einer Betriebsprüfung genau untersucht, um eventuell fingierte Rechnungen zu finden. In einem Fall fällt dem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Routine-Prüfung auf, dass einige Einkaufsrechnungen nicht gefaltet waren, demzufolge also nie in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten. Der Prüfer kamen Zweifel: Es fehlte der Knick! Plausibel erklären konnte das der Unternehmer nicht – der Prüfer ging von fingierten Rechnungen aus.
Der Betriebsprüfer schaut sich die Buchhaltung des Betriebes an, prüft Belege, Kassenbücher, Bons und alles Zahlenmaterial, das vorhanden ist. Sind Unterlagen nicht vorhanden, kann er Beträge schätzen. Hier droht dem Gastronom Gefahr, denn die Schätzung fällt meistens nicht zu seinen Gunsten aus.