Die Belege, die die Grundlage der Buchhaltung sind, werden bei einer Betriebsprüfung genau untersucht, um eventuell fingierte Rechnungen zu finden. In einem Fall fällt dem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Routine-Prüfung auf, dass einige Einkaufsrechnungen nicht gefaltet waren, demzufolge also nie in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten. Der Prüfer kamen Zweifel: Es fehlte der Knick! Plausibel erklären konnte das der Unternehmer nicht – der Prüfer ging von fingierten Rechnungen aus.
Scheinrechnung
Scheinrechnung ist eine Sammelbezeichnung für Arten von Rechnungen, die einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern soll. Im Steuerstrafrecht ist zu unterscheiden zwischen „reinen“ Scheinrechnungen, Abdeckrechnungen, Strohmannrechnungen, Gefälligkeitsrechnungen und gefälschten Rechnungen.
Das Hauptzollamt beschlagnahmt Ihre Geschäftsunterlagen, weil Sie verdächtigt werden, durch die Verbuchung von Scheinrechnungen Vorsteuern erschlichen zu haben, um damit Schwarzarbeiter zu bezahlen…
Die Steuerfahndung kommt zu Ihnen mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts auf einer Scheinrechnung: Eine Rechung oder ein Vertrag, den Sie eventuell sogar vor einem Notar abgeschlossen haben (z. B. Kauf einer Gaststätte), wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Und das, obwohl nachweisbar auch Geld geflossen ist – der Überweisungsbeleg liegt vor.
Und jetzt?
Welches Delikt ist das?
Welche Folgen?
Wie hiflt Anwalt?