Stichwort Verjährung: Wer eine falsche Steuererklärung abgibt, kann darauf hoffen, dass er in den nächsten fünf Jahren nicht erwischt wird. Damit ist die falsche Steuererklärung verjährt und der Steuerbetrüger muss sich keine Sorgen mehr darum machen, dass die Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Mancher rechnet bei der Frist von fünf Jahren aber falsch. Für die Verjährung der Steuerhinterziehung kommt es nämlich nicht auf das Steuerjahr an. Stattdessen ist ein anderer Zeitpunkt wichtig.
Steuerstrafverfahren
Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.
In Nordrhein-Westfalen flog der Betreiber eines großen Biergartens als Schwindler auf. Der Prüfer vom Finanzamt kam auf die Idee, dessen Tagesumsätze mit den Wetter-Daten abzugleichen. Sein Ergebnis:
In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.
Die Finanzverwaltung hat jahrelange, ja jahrzentelange Erfahrung mit der Prüfung von Unternehmen, auch von gastronomischen Betrieben. Aufgrund dessen kennt man vergleichbare Betriebe und Betriebsabläufe und kann daraus näherungsweise berechnen, welcher Umsatz mit welchem Wareneinkauf gemacht werden müßte. Dank der außerordentlich zahlreichen Vergleichswerte, ist diese statistische Herangehensweise erstaunlich genau! Hier ein Berechnungsbeispiel für eine Pizzeria.
Das Finanzamt Trier informiert in einer Pressemitteilung: Aufgrund von Kontrollmitteilungen aus dem süddeutschen Raum konnte die Trierer Steuerfahndung in zahlreichen Fällen massive Schwarzverkäufe in Döner – Imbiss – Betrieben aufdecken. In einem einzelnen Fall waren es sogar sechs Tonnen der bekannten Fleischspieße, die pro Jahr an der Steuer vorbei verkauft wurden. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen wird insgesamt fast eine halbe Million Euro Steuern nachträglich festgesetzt werden.
Scheinrechnung ist eine Sammelbezeichnung für Arten von Rechnungen, die einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern soll. Im Steuerstrafrecht ist zu unterscheiden zwischen „reinen“ Scheinrechnungen, Abdeckrechnungen, Strohmannrechnungen, Gefälligkeitsrechnungen und gefälschten Rechnungen.
Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Gewerbesteuer gegen Sie ein.
Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einkommensteuer gegen Sie ein.
Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Umsatzsteuer gegen Sie ein.
Weitere Folgen:
Strafverfahren wegen Hinterziehung von Einkommensteuer
Strafverfahren wegen Hinterziehung von Gewerbesteuer
Was tun?
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