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Keine Panik – ich helfe! Im Notfall sofort unter Tel. +49-171-694 56 23

Steuerhinterziehung in der Gastronomie

Steuerhinterziehung kann zu harten Strafen führen. Wenn Ermittlungsbehörden und Gerichte zu hart durchgreifen, werden häufig wirtschaftliche Existenzen vernichtet. Ich empfinde das als ungerecht und möchte Ihnen helfen. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht  versuche ich, eine Bestrafung zu verhindern oder möglichst klein zu halten – damit Sie in Ruhe weiterleben können.

Je früher Sie zu mir kommen, umso mehr kann ich für Sie erreichen!

 

Warum ich gerne Verteidiger
und Steueranwalt bin…

  • Ich möchte Sie und Ihre wirtschaftliche Existenz schützen.
  • Unberechtigte oder zu starke Eingriffe des Staates möchte ich für Sie abwehren.
  • Ich berate und verteidige Sie: Persönlich, vertraulich und spezialisiert.

Im März 2019 wurde bekannt, dass niedersächsischen Steuerfahndern ein großer Erfolg gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher im Bereich asiatischer Restaurants gelungen ist. Eine große Geschichte des Magazins “Der Spiegel” machte das Vorgehen öffentlich. Zwei asiatische Bürder, einer 58 Jahre, der andere 56 Jahre, wurden wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Oldenburg verhaftet. Die beiden sollen manipulierbare Restaurantkassen vertrieben und so geholfen haben, einen Steuerschaden von geschätzt 500 Millionen Euro verursacht zu haben.

Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.

Stichwort Verjährung: Wer eine falsche Steuererklärung abgibt, kann darauf hoffen, dass er in den nächsten fünf Jahren nicht erwischt wird. Damit ist die falsche Steuererklärung verjährt und der Steuerbetrüger muss sich keine Sorgen mehr darum machen, dass die Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Mancher rechnet bei der Frist von fünf Jahren aber falsch. Für die Verjährung der Steuerhinterziehung kommt es nämlich nicht auf das Steuerjahr an. Stattdessen ist ein anderer Zeitpunkt wichtig.

Auch auf dem berühmten Münchner Oktoberfest stellt man hin und wieder fest, dass einer der Wiesn-Wirte es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nimmt. Die Stadt München führt stichprobenartig Kontrollen durch und stößt hin und wieder auf Unregelmäßigkeiten. Steuerhinterziehung auf dem Oktoberfest – das war in der Vergangenheit der Fall und auch im Jahre 2018 ging wieder ein Fall durch die Presse.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) informierte am 15.03.2016 die Öffentlichkeit über seinen Jahresbericht 2016 zum Thema Steuerfahndung und Betriebsprüfung (PK – 1125 – 3 – 3 – 2). Dabei bemängelte er Probleme in der Steuerfahndung und Betriebsprüfung. Im Einzelnen kritisierte er eine zu geringe Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung, zu wenige Mitarbeiter bei der Steuerfahndung sowie einen großen zeitlichen Rückstand bei der Bearbeitung der Fälle. Im Detail schreibt der Rechnungshof:

 

Im Internet ist zum Thema Steuerhinterziehung auf einer Bewertungsseite für Reisende Folgendes über ein Lokal zu finden:

Wir haben hier vor ein paar Wochen gegessen. Essen ist in Ordnung, es gibt aber z.B. in München wesentlich viel bessere mongolische Restaurants. Die Preise sind für das was man bekommt ziemlich übertrieben. Was mich aber wirklich geärgert hat: Nach dem Essen fragte uns der Kellner erst, ob wir bar oder mit Karte zahlen. Nachdem wir “bar” geantwortet hatten bekamen wir keine Rechnung sondern den Gesamtbetrag auf seinem Tablet gezeigt; offensichtlich eingetippt, aber nicht an die Zentralkasse gesendet. Da es mich ärgert, wenn ich in einem unter der Woche schon wirklich gut gefüllten Restaurant, in dem das mäßige Essen für zwei Personen > 50 Euro kostet schwarz bezahlen soll, habe ich ihn gebeten mir doch einen Beleg auszudrucken. Darauf hat er verärgert geschaut und war dann ca. 20 Minuten mit der Kasse beschäfigt. Nur um anschließend die Frechheit zu besitzen mir einen Kassenzettel über den selben Betrag hinzulegen auf dem dick aufgedruckt stand: “Nur zu Informationszwecken – dies ist keine Rechnung”. Steuerhinterziehung ist kriminell und sollt nicht unterstützt werden. 0 Punkte, wenn’s ginge.. Aufenthalt Februar 2014

Grundsätzlich sind Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung des für die Besteuerung relevanten Sachverhalts verpflichtet. Dazu gehört auch die Abgabe einer Steuererklärung. Sie ist die wichtigste Informationsquelle des Finanzamtes. Nach den dort gemachten Angaben – vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt und belegt – nimmt die Finanzverwaltung die Steuerveranlagung vor.

Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben: 

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