Schwarzgeld

Im März 2019 wurde bekannt, dass niedersächsischen Steuerfahndern ein großer Erfolg gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher im Bereich asiatischer Restaurants gelungen ist. Eine große Geschichte des Magazins “Der Spiegel” machte das Vorgehen öffentlich. Zwei asiatische Bürder, einer 58 Jahre, der andere 56 Jahre, wurden wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Oldenburg verhaftet. Die beiden sollen manipulierbare Restaurantkassen vertrieben und so geholfen haben, einen Steuerschaden von geschätzt 500 Millionen Euro verursacht zu haben.

Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.

Im Internet ist zum Thema Steuerhinterziehung auf einer Bewertungsseite für Reisende Folgendes über ein Lokal zu finden:

Wir haben hier vor ein paar Wochen gegessen. Essen ist in Ordnung, es gibt aber z.B. in München wesentlich viel bessere mongolische Restaurants. Die Preise sind für das was man bekommt ziemlich übertrieben. Was mich aber wirklich geärgert hat: Nach dem Essen fragte uns der Kellner erst, ob wir bar oder mit Karte zahlen. Nachdem wir “bar” geantwortet hatten bekamen wir keine Rechnung sondern den Gesamtbetrag auf seinem Tablet gezeigt; offensichtlich eingetippt, aber nicht an die Zentralkasse gesendet. Da es mich ärgert, wenn ich in einem unter der Woche schon wirklich gut gefüllten Restaurant, in dem das mäßige Essen für zwei Personen > 50 Euro kostet schwarz bezahlen soll, habe ich ihn gebeten mir doch einen Beleg auszudrucken. Darauf hat er verärgert geschaut und war dann ca. 20 Minuten mit der Kasse beschäfigt. Nur um anschließend die Frechheit zu besitzen mir einen Kassenzettel über den selben Betrag hinzulegen auf dem dick aufgedruckt stand: “Nur zu Informationszwecken – dies ist keine Rechnung”. Steuerhinterziehung ist kriminell und sollt nicht unterstützt werden. 0 Punkte, wenn’s ginge.. Aufenthalt Februar 2014

Der Einsatz von Statistik hilft dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung. Bekannte und verbreitete Testverfahren sind z. B. der Chi-Quadrat-Test, Benfords Law und der Kolmogorow-Smirnow-Test. Sie helfen, Steuerhinterziehung aufzudecken. Sie möchten wissen wie Statistik dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung hilft? Im einzelnen wird hier Folgendes gemacht:

Bei der sogenannten Kassenminusprüfung fällt auf: In der Kassenbuchführung gibt es einen oder mehrere negative Kassenbestände. Aber: Minusbestände in der Kasse kann und darf es nicht geben. Wie aus einer Geldbörse kann man aus der Kasse nicht mehr Bargeld herausnehmen als vorhanden ist. Sobald die Kasse einmal leer ist, können keine weiteren Barausgaben mehr bestritten werden. Es muss wieder neues Bargeld in die Kasse gelegt werden.

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

Restaurants, Kneipen und Gaststätten gelten für die Finanzverwaltung als sogenannte „Hochrisikobetriebe“ – d. h. hier wird eine große Wahrscheinlichkeit vermutet, dass „Schwarzeinnahmen“ anfallen. Auch Pizzerien, Imbisse und Eiscafes gehören zu diesen „Hochrisikobetrieben“. Freundlicher formuliert, spricht man auch von der „Bargeldbranche“. Betriebe aus dieser „Branche“ bekommen überdurchschnittlich oft und intensiv Besuch im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung.

Bei einer Betriebsprüfung gibt es gewisse Zeichen, die den Betriebsprüfer “neugierig” machen. Zu diesen Signalen gehören z.B.:

  • Ihre Kasse weißt hohe Bargeldbestände auf
  • Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen
  • Ihre Miete ist sehr niedrig bzw. deutlich unter dem ortsüblichem Niveau (schwarze Miete?)

Das Finanzamt Trier informiert in einer Pressemitteilung: Aufgrund  von  Kontrollmitteilungen  aus  dem  süddeutschen  Raum  konnte  die  Trierer Steuerfahndung  in  zahlreichen  Fällen  massive  Schwarzverkäufe  in  Döner  –  Imbiss  – Betrieben  aufdecken.  In  einem  einzelnen  Fall  waren es  sogar  sechs  Tonnen  der bekannten  Fleischspieße,  die  pro  Jahr  an  der  Steuer  vorbei  verkauft  wurden.  Nach jetzigem  Stand  der  Ermittlungen  wird  insgesamt  fast  eine  halbe  Million  Euro  Steuern nachträglich festgesetzt werden.

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