Im März 2019 wurde bekannt, dass niedersächsischen Steuerfahndern ein großer Erfolg gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher im Bereich asiatischer Restaurants gelungen ist. Eine große Geschichte des Magazins “Der Spiegel” machte das Vorgehen öffentlich. Zwei asiatische Bürder, einer 58 Jahre, der andere 56 Jahre, wurden wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Oldenburg verhaftet. Die beiden sollen manipulierbare Restaurantkassen vertrieben und so geholfen haben, einen Steuerschaden von geschätzt 500 Millionen Euro verursacht zu haben.
Betriebsprüfung
Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.
Auch auf dem berühmten Münchner Oktoberfest stellt man hin und wieder fest, dass einer der Wiesn-Wirte es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nimmt. Die Stadt München führt stichprobenartig Kontrollen durch und stößt hin und wieder auf Unregelmäßigkeiten. Steuerhinterziehung auf dem Oktoberfest – das war in der Vergangenheit der Fall und auch im Jahre 2018 ging wieder ein Fall durch die Presse.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) informierte am 15.03.2016 die Öffentlichkeit über seinen Jahresbericht 2016 zum Thema Steuerfahndung und Betriebsprüfung (PK – 1125 – 3 – 3 – 2). Dabei bemängelte er Probleme in der Steuerfahndung und Betriebsprüfung. Im Einzelnen kritisierte er eine zu geringe Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung, zu wenige Mitarbeiter bei der Steuerfahndung sowie einen großen zeitlichen Rückstand bei der Bearbeitung der Fälle. Im Detail schreibt der Rechnungshof:
Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um Maßnahmen, die der Informationsgewinnung der Finanzverwaltung über steuerlich relevante Sachverhalte dienen. Sie basieren auf § 194 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei Dritten können böse Folgen haben:
Sie werden es nicht glauben: Finanzbeamte lesen Zeitung. Und sie interessieren sich für Straßenfeste, Sonderaktionen und mehr. Und bei der nächsten Prüfung schauen sie dann, ob der teilnehmende Wirt auch alles korrekt verbucht hat.
Der Einsatz von Statistik hilft dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung. Bekannte und verbreitete Testverfahren sind z. B. der Chi-Quadrat-Test, Benfords Law und der Kolmogorow-Smirnow-Test. Sie helfen, Steuerhinterziehung aufzudecken. Sie möchten wissen wie Statistik dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung hilft? Im einzelnen wird hier Folgendes gemacht:
Alle Belege müssen durchlaufend nummeriert sein. Es darf keine Belegnummer fehlen. Die Reihenfolge der Belegnummern und das Datum und die Uhrzeit muss zueinander passen. Gibt es hier Unstimmigkeiten, geht der Prüfer von einer Manipulation aus.
Bei der sogenannten Kassenminusprüfung fällt auf: In der Kassenbuchführung gibt es einen oder mehrere negative Kassenbestände. Aber: Minusbestände in der Kasse kann und darf es nicht geben. Wie aus einer Geldbörse kann man aus der Kasse nicht mehr Bargeld herausnehmen als vorhanden ist. Sobald die Kasse einmal leer ist, können keine weiteren Barausgaben mehr bestritten werden. Es muss wieder neues Bargeld in die Kasse gelegt werden.
Verprobung: Die Nachkalkulation (Aufschlagkalkulation) ist die am häufigsten angewandte Prüfungsmethode, die selbst bei festgestellter Ordnungsmäßigkeit der Buchführung den Nachweis erbringen kann, dass das erklärte steuerliche Ergebnis unzutreffend ist. Die Aufschlagkalkulation knüpft bei Handelsbetrieben an den Wareneinsatz an. Je mehr Warengruppen ein Unternehmen hat, desto differenzierter muss die Rechnung geschehen, d. h. für jede Warengruppe muss ein separater Warenaufschlagsatz errechnet werden.