Umsatzsteuer

Die Möglichkeiten, in der Gastronomie den Fiskus zu prellen, sind groß. “Entweder werden Kellner schwarz beschäftigt oder man versucht, weniger Umsatzsteuer zu bezahlen oder den Gewinn kleinzurechnen”, sagt Wolfgang Lübke, Leiter der Steuerfahndung [Berlin]. Seine Kollegen schätzen, dass in der Gastronomie zwischen 25 und 40 Prozent an der Steuer vorbei verdient wird.

Quelle: Berliner Zeitung, 06.07.2007

 

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.

Jeder Eigentümer eines Unternehmens muss damit rechnen, dass der Betriebsprüfer des Finanzamtes bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung das zu prüfende Unternehmen analysiert und beobachtet. Es gab schon den Fall, dass sich der Betriebsprüfer im Vorfeld der Prüfung an mehreren Tagen in ein zu prüfendes Eiscafé setzte – oder dieses sich dieses aus dem Auto länger ansah: Wurde das Eis mehr vor Ort verzehrt oder außer Haus verkauft? Wie ist das Verhältnis zwischen dem Verkauf außer Haus und im Lokal?Das ergibt eine grobe Schätzung, die sich in der Buchhaltung wiederfinden sollte.

Der Unterschied ist deswegen wichtig, weil beim Verzehr des Eises in der Eiscafe 19 Prozent Umsatzsteuer zu berechnen sind, bei Außer-Haus-Verkauf fallen hingegen nur 7 Prozent Umsatzsteuer an. Bei mehr Außer-Haus-Verkauf reduziert sich also die Umsatzsteuer, die abzuführen ist.


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    Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Sie besteuert den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung/Leistung und die durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen. Die Umsatzsteuer fällt also immer dann an, wenn im Inland eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware gegen Entgelt geliefert wird. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent. Bestimmte Leistungen werden gemäß § 12 Abs. 2 UStG mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert oder sind nach § 4 UStG steuerbefreit.

    Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Umsatzsteuer gegen Sie ein.

    Weitere Folgen:

    Strafverfahren wegen Hinterziehung von Einkommensteuer

    Strafverfahren wegen Hinterziehung von Gewerbesteuer

     

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