Gefängnis für chinesischen Koch wegen Steuerhinterziehung

Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.

In den Jahren 2006 bis 2012 wurden laut dem Urteil dem Finanzamt Umsätze in vermutlicher Milionenhöhe verschwiegen. Der Inhabe nutzte ein manipuliertes Kassensystem, bei dem auf Tastendruck ein Drittel oder gar die Hälfte Umsatzes eines Tages einfach gelöscht wurden.

Wie hoch waren die hinterzogenen Umsätze?

Die Herausforderung für die Steuerfahndung war in diesem Fall festzustellen, wie hoch denn die hinterzogenen Steuern sind. Das Gericht folgte überwiegend den Berechnungen der Steuerfahnder und nahm so an, dass das Geschäft mit einer Rohgewinnspanne von 330 bis 380 Prozent kalkulierte. Der Verteidiger des Angeklagten rechnete mit einer deutlich geringeren Gewinnspanne und auch der Sachverständige des Hotel- und Gaststättenverbandes hielt diese Werte für zu hoch. Auf dieser Basis versuchte der Verteidiger lediglich eine Geldstrafe für den Angeklagten zu erreichen. Das Gericht folgte diesen Ansichten aber nicht.

Zum Zeitpunkt der Ermittlungen meldete der Angeklagte Privatinsolvenz an. Stattdessen führte dann seine Ehefrau das Lokal fort und er war und ist nur noch angestellter Koch mit geringem Einkommen. Interessant und vermutlich auch ausschlaggebend für das Gerichtsurteil war dabei die Tatsache, dass die Ehefrau in ihren Steuererklärungen im Folgejahr einen Nettoumsatz von ca. 550.000 EUR angab. Dies war für das Gericht ein Anhaltspunkt, über die vermutlich tatsächlichen Umsätze und damit verbundene Steuerlast im fraglichen Zeitraum 2006 bis 2012.

Wieso keine Eier?

Vermutlich kommen zu den hinterzogenen Steuern auch noch der Einkauf von Waren an der Steuer vorbei hinzu. Der Richter wunderte sich zum Beispiel, warum – laut Buchhaltung – das Restaurant monatelang keine Eier einkaufte und verarbeitete. Das hier etwas schwarz lief, war anzunehmen. Letztlich fanden diese Fragen aber keinen Eingang in die Höhe der Strafe.

 

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