Stichwort Verjährung: Wer eine falsche Steuererklärung abgibt, kann darauf hoffen, dass er in den nächsten fünf Jahren nicht erwischt wird. Damit ist die falsche Steuererklärung verjährt und der Steuerbetrüger muss sich keine Sorgen mehr darum machen, dass die Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Mancher rechnet bei der Frist von fünf Jahren aber falsch. Für die Verjährung der Steuerhinterziehung kommt es nämlich nicht auf das Steuerjahr an. Stattdessen ist ein anderer Zeitpunkt wichtig.
Einkommensteuer
Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einkommensteuer gegen Sie ein.