Scheinrechnung ist eine Sammelbezeichnung für Arten von Rechnungen, die einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern soll. Im Steuerstrafrecht ist zu unterscheiden zwischen „reinen“ Scheinrechnungen, Abdeckrechnungen, Strohmannrechnungen, Gefälligkeitsrechnungen und gefälschten Rechnungen.
Mittels dieser Rechnung wird ein Lebenssachverhalt konstruiert, der so bzw. in dieser Form nicht bestanden hat, meist um eine steuermindernden oder subventionserhöhenden Sachverhalt gegenüber den Finanzbehörden zu erklären.
Wer Scheinrechnungen erstellt bzw. von Dritten erstellen lässt, die dieser dann im Rahmen seines Unternehmens zum Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug heranzieht, macht sich in aller Regel der Steuerhinterziehung und ggf. der Urkundenfälschung schuldig. Die wissentliche und willentliche Verwendung von Scheinrechnungen im Rechtsverkehr stellt gem. § 370 AO eine Steuerstraftat dar.
Quelle: Wikipedia