Strafanzeige

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

Bei einer Betriebsprüfung gibt es gewisse Zeichen, die den Betriebsprüfer “neugierig” machen. Zu diesen Signalen gehören z.B.:

  • Ihre Kasse weißt hohe Bargeldbestände auf
  • Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen
  • Ihre Miete ist sehr niedrig bzw. deutlich unter dem ortsüblichem Niveau (schwarze Miete?)

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