Schätzung

Im März 2019 wurde bekannt, dass niedersächsischen Steuerfahndern ein großer Erfolg gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher im Bereich asiatischer Restaurants gelungen ist. Eine große Geschichte des Magazins “Der Spiegel” machte das Vorgehen öffentlich. Zwei asiatische Bürder, einer 58 Jahre, der andere 56 Jahre, wurden wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Oldenburg verhaftet. Die beiden sollen manipulierbare Restaurantkassen vertrieben und so geholfen haben, einen Steuerschaden von geschätzt 500 Millionen Euro verursacht zu haben.

Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.

Bei der sogenannten Kassenminusprüfung fällt auf: In der Kassenbuchführung gibt es einen oder mehrere negative Kassenbestände. Aber: Minusbestände in der Kasse kann und darf es nicht geben. Wie aus einer Geldbörse kann man aus der Kasse nicht mehr Bargeld herausnehmen als vorhanden ist. Sobald die Kasse einmal leer ist, können keine weiteren Barausgaben mehr bestritten werden. Es muss wieder neues Bargeld in die Kasse gelegt werden.

Wichtiger Diskussionspunkt bei einer Betriebsprüfung ist das Thema “Schwund”. Dazu kommen noch Themen wie Verluste durch Eigenverbrauch, Verluste durch unentgeltliche Abgaben, Diebstahl, Schwund durch fehlerhafte Anlagen oder durch eine im Vergleich zur Karte/Kalkulation unterschiedliche Menge (0,3 l Getränk wird im 0,4 l Glas ausgeschenkt und dieses vom Schankkellner bis zum Eichstrich gefüllt).

In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.

Die Finanzverwaltung hat jahrelange, ja jahrzentelange Erfahrung mit der Prüfung von Unternehmen, auch von gastronomischen Betrieben. Aufgrund dessen kennt man vergleichbare Betriebe und Betriebsabläufe und kann daraus näherungsweise berechnen, welcher Umsatz mit welchem Wareneinkauf gemacht werden müßte. Dank der außerordentlich zahlreichen Vergleichswerte, ist diese statistische Herangehensweise erstaunlich genau! Hier ein Berechnungsbeispiel für eine Pizzeria.

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