In Nordrhein-Westfalen flog der Betreiber eines großen Biergartens als Schwindler auf. Der Prüfer vom Finanzamt kam auf die Idee, dessen Tagesumsätze mit den Wetter-Daten abzugleichen. Sein Ergebnis:
In dem Biergarten spielte es seltsamerweise keine Rolle, ob die Sonne schien, ob es regnete oder schneite. Es wurde angeblich immer die gleiche Menge Bier ausgeschenkt. Das kam dem Prüfer sehr merkwürdig vor. Bei der weiteren Nachforschung wurden dann Belege für eine Manipulation der Zahlen gefunden und Steuerstrafverfahren eingeleitet.