In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.
- Werden die Pflichten zu Kassenaufzeichnungen nicht befolgt, die Anforderungen an Registrierkassen nicht beachtet und führt die Prüfung durch das Finanzamt zu Auffälligkeiten, so dreht sich sich die Beweislast: Nimmt man zuvor an, dass alles korrekt ist, heißt es jetzt: Lieber Steuerpflichtige, bitte beweise mir, dass alles richtig ist!
- Jetzt muss der Unternehmer nachweisen, dass sein Betriebsergebnis wirklich stimmt.
- Schafft es der Unternehmer nicht, das Finanzamt von der Richtigkeit seiner Kassenführung zu überzeugen, dann kann das Finanzamt Betriebseinnahmen schätzen. Die Finanzverwaltung spricht von „Hinzuschätzungen“. Aufgrund dieser Schätzungen wird dann die Steuern ermittelt und – in Einzelfällen – auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.