Die Belege, die die Grundlage der Buchhaltung sind, werden bei einer Betriebsprüfung genau untersucht, um eventuell fingierte Rechnungen zu finden. In einem Fall fällt dem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Routine-Prüfung auf, dass einige Einkaufsrechnungen nicht gefaltet waren, demzufolge also nie in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten. Der Prüfer kamen Zweifel: Es fehlte der Knick! Plausibel erklären konnte das der Unternehmer nicht – der Prüfer ging von fingierten Rechnungen aus.
Die Betriebsprüfer oder auch die Steuerfahnder schauen sich Rechnungen kritisch auf Gebrauchsspuren an. Fehlen diese, so ist das zumindest ungewöhnlich und kann zu weiteren Recherchen führen. In diesem Fall vermutete der Betriebsprüfer eine Steuerhinterziehung und informierte seine Kollegen von der Steuerfahndung.
Diese durchsuchte die Geschäftsräume und beschlagnahmte unter anderem den Computer des Eigentümers. Auf dessen Computer wurde dann festgestellt, dass der Unternehmer die eingegangenen Rechnungen eingescannt und danach manipuliert hatte.