OECD empfiehlt freiwillige Befolgung von Steuerregeln

Das Erzwingen der Befolgung durch häufige Prüfungen, umfassende Audits und strafrechtliche Verfolgung ist ein kostenaufwendiger Weg zur Gewährleistung eines angemessenen Befolgungsniveaus, entsprechend versuchen die meisten Steuerverwaltungen die freiwillige Befolgung, bei der der Steuerpflichtige zur Zusammenarbeit und aktiven Befolgung der Steuervorschriften ermutigt wird, zu maximieren.

Das senkt die Verwaltungskosten des  Steuersystems,  ist  aber  in  der  Praxis  nur  dann  machbar,  wenn  die  Auflagen  des  Steuersystems richtig verstanden werden, recht einfach einzuhalten sind und von den Unternehmen im Allgemeinen akzeptiert werden“.  „Die freiwillige Befolgung lässt sich dort  am  besten  erreichen  …,  wo  sich  die  steuerlichen  Auflagen  gut  in  die  existierenden Aufzeichnungs- und Buchführungssysteme der Unternehmen integrieren. Sofern diese Systeme zuverlässig sind, dürften sich die Befolgungskosten für die Unternehmen wie auch die Steuerverwaltungen auf ein Mindestmaß reduzieren“.

Quelle: Tax Guidance Series-Record Keeping: OECD (2008)

 


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