Scheinrechnung

Die Steuerfahndung kommt zu Ihnen mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts auf einer Scheinrechnung: Eine Rechung oder ein Vertrag, den Sie eventuell sogar vor einem Notar abgeschlossen haben (z. B. Kauf einer Gaststätte), wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Und das, obwohl nachweisbar auch Geld geflossen ist – der Überweisungsbeleg liegt vor.

Und jetzt?

Welches Delikt ist das?

Welche Folgen?

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