Bei der Steuerprüfung im Eiscafé ist augenscheinlich alles in Ordnung, alles passt. Nur eine Kleinigkeit fällt dem Steuerprüfer auf: In der Buchhaltung findet er Rechnungen über den Einkauf von Bindemittel. Dieses Bindemittel braucht man, um das Fruchteis herzustellen. Augenscheinlich sind das also ganz normale Betriebsausgaben. Allerdings kommt dem Prüfer die Menge an Bindemittel verdächtig hoch vor.
Steuerprüfung im Eiscafé: Das Verhältnis von Bindemittel und Fruchteis passt nicht…
Das Rezept des Eiscafés wird vom Besitzer vorgelegt. Und in welchem Verhältnis Bindemittel und Fruchteis verarbeitet werden müssen, um ein hochwertiges Eis zu erhalten, ist auch bekannt. Daraufhin fängt der Prüfer zu rechnen an. Er rechnet hoch, wie viel Eis man mit dem eingekauften Bindemittel herstellen kann. Und kommt überraschend auf eine deutlich höhere Menge produziertes Fruchteis, als in der Buchhaltung offiziell als verkauft angegeben wurde.
Er geht jetzt davon aus, dass hier schwarz Eis hergestellt und unversteuert verkauft wurde. Aus der Hochrechnung schätzt der Prüfer einen Steuerschaden von 750.000 EUR. Diesen Betrag treibt das Finanzamt nun beim Eiscafe-Besitzer ein. Dieser hat den Betrag aber nicht und muss am Ende Insolvenz anmelden.