Eine wichtige Frage: Worauf muß ich bei meiner Buchhaltung achten, was ist wichtig? Nach den formalen Vorgaben der AO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Faustregeln:
- Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
- Kasseneinnahmen und -ausgaben müssen täglich festgehalten werden.
- Bücher, Aufzeichnungen, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, müssen geordnet aufbewahrt werden.
- Kasseneinnahmen können täglich in nur einer Summe in ein Kassenbuch eingetragen werden (gängige Rechtsprechung des BFH).
- Voraussetzung ist aber, dass das Zustandekommen dieser Summe durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons nachgewiesen werden kann.
- Keine Aufbewahrungspflicht besteht lediglich dann, wenn die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden, in dem sie mit dem Anfangs- und Endbestand der Kasse abgestimmt sind.
- Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören auch die Organisationsunterlagen einer verwendeten Registrierkasse, um Manipulationen aufdecken zu können.
- Aufbewahrungspflichtig ist auch die alte Speisekarte und/oder alle älteren Speisekarten einer Gaststätte.