Die Frage wird gerne und immer wieder gestellt: Wann darf das Finanzamt eigentlich meine Einnahmen, meinen Umsatz und/oder meinen Gewinn schätzen? Das Finanzamt hat nach § 162 AO (Abgabenordnung) die Besteuerungsgrundlagen insbesondere dann zu schätzen, wenn:
- keine Steuererklärungen abgegeben werden,
- lediglich unvollständige Angaben vorliegen,
- keine Bücher oder Aufzeichnungen vorhanden sind,
- aus anderen Gründen (siehe § 162 AO)