Bei einer Betriebsprüfung gibt es gewisse Zeichen, die den Betriebsprüfer „neugierig“ machen. Zu diesen Signalen gehören z.B.:
- Ihre Kasse weißt hohe Bargeldbestände auf
- Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen
- Ihre Miete ist sehr niedrig bzw. deutlich unter dem ortsüblichem Niveau (schwarze Miete?)
- Geringe Personalkosten (Schwarzarbeit, Lohnsteuerhinterziehung?) oder sehr viele Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte
- Kontrollmitteilung von einem Lieferanten: Wareneinkäufe beim Großhandel, Bierlieferungen der Brauerei, …
- Kontrollmitteilung von einem Kunden: Kontrolle von Bewirtungsbelegen, Rechnung einer Betriebsveranstaltung, …
- Anzeige: anonym oder mit Namen, durch z. B. aktive oder ehemalige Mitarbeiter, doch nicht so „gute“ Geschäftspartner, Familienangehörige, Wettbewerber, Nachbarn, …