Restaurants, Kneipen und Gaststätten gelten für die Finanzverwaltung als sogenannte „Hochrisikobetriebe“ – d. h. hier wird eine große Wahrscheinlichkeit vermutet, dass „Schwarzeinnahmen“ anfallen. Auch Pizzerien, Imbisse und Eiscafes gehören zu diesen „Hochrisikobetrieben“. Freundlicher formuliert, spricht man auch von der „Bargeldbranche“. Betriebe aus dieser „Branche“ bekommen überdurchschnittlich oft und intensiv Besuch im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung.
Gesucht wird nach vermeintlichen Schwarz-Einnahmen oder Schwarzgeld. Ein internes Papier der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen gibt beispielsweise vor, dass bei Betriebs- oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen besonders „auf die Vollständigkeit der Bareinnahmen“ zu achten sei. Es gelte, den Druck „auf die Bargeldbranche zu erhöhen“.
Die Gründe:
- Die meisten Verkäufe werden bar abgewickelt.
- Es besteht ein hoher Publikumsverkehr.
- Durch einen verhältnismäßig geringem Wareneinsatz kann ein hoher Warenverkaufspreis erzielt werden.
- Der konkrete Wareneinsatz pro verkauftem Produkt lässt sich nur aufwendig rekonstruieren. Das erschwert die Berechnung des tatsächlich erzielten Umsatzes.