Sie werden es nicht glauben: Finanzbeamte lesen Zeitung. Und sie interessieren sich für Straßenfeste, Sonderaktionen und mehr. Und bei der nächsten Prüfung schauen sie dann, ob der teilnehmende Wirt auch alles korrekt verbucht hat.
Der Wirt hatte eine Anzeige in der Regionalzeitung, dass es einen Sonderverkauf gibt: Sonderangebot, Teilnahme am Straßenfest, … Dies muss sich in der Buchhaltung wiederfinden. Gerne werden solche Aktionen und Einnahmen in der Buchhaltung „vergessen“. Da es sich hier manchmal um recht nennenswerte Umsätze handeln kann, wird der Steuerprüfer neugierig!