Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Türe steht? Es gilt vor allem: Nicht erschrecken – aber besonnen reagieren!
- Erste und wichtigste Regel: Ruhe bewahren!
- Keine Angaben zur Sache machen!
- Rechtsanwalt informieren!
- Geben Sie Beweismaterial nicht freiwillig an die Steuerfahndung heraus – bestehen Sie auf einer Beschlagnahme. Nur dann können Sie hinterher rechtlich gegen die Verwendung der Beweise vorgehen.
Wenn die Steuerfahndung vor der Türe steht, sind Sie in aller Regel ganz allein. Rufen Sie jetzt den Anwalt hinzu. Das ist Ihr gutes Recht und kann nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden! Der Anwalt kann den von der Steuerfahndung präsentierten Durchsuchungsbeschluss auf
- Wirksamkeit,
- Richtigkeit
- und Umfang prüfen.
Das kann oft entscheidend sein: Ein fachkundiger Verteidiger kann verhindern, dass die Fahnder zu viel mitnehmen. Oder auch, dass die Fahnder womöglich Zufallsfunde machen, die für den Unternehmer von Nachteil sein können.