Neben den schon hier genannten Quellen Steuererklärung, Kontroll-Mitteilungen, usw. gibt es auch noch Informationsquellen für das Finanzamt, an die der Steuerpflichtige gar nicht denkt. Ein Informationsquelle für die Finanzbehörden stellen z. B. Notare, Standesämter und Gerichte dar.
So kommt das Finanzamt an Informationen: Notare berichten ans Finanzamt
Z. B. sind Notare verpflichtet, dem Finanzamt beglaubigte Abschriften im Rahmen von Gründungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Umwandlungen, Auflösungen von Kapitalgesellschaften oder Verfügungen über Anteile an Kapitalgesellschaften innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung zuzusenden.
So kommt das Finanzamt an Informationen: Standesämter melden Todesfälle ans Finanzamt
Standesämter müssen jeden Monat die Sterbefälle aus dem Sterbebuch oder Kopien der Sterbeurkunden an das Finanzamt zu übermitteln, damit dort die Erbschaftsteuer ermittelt werden kann.
So kommt das Finanzamt an Informationen: Anonyme Anzeigen gehen an das Finanzamt
Auch sollte die Gefahr durch anonyme Anzeigen nicht unterschätzt werden. Diese sind häufig Auslöser für Ermittlungen durch die Finanzbehörden. Der Anzeigende hat nichts zu befürchten! So können neben entlassenen Angestellten oder Mitarbeitern auch Wettbewerber, schwierige Nachbarn, enttäuschte Lebenspartner oder geschiedene Ehegatten Anzeige erstatten. Auch können sich Mitwisser oder Mittäter (z. B. Mitarbeiter oder Geschäftspartner) durch eine Selbstanzeige vor Strafen schützen.