Im Internet ist zum Thema Steuerhinterziehung auf einer Bewertungsseite für Reisende Folgendes über ein Lokal zu finden:
Wir haben hier vor ein paar Wochen gegessen. Essen ist in Ordnung, es gibt aber z.B. in München wesentlich viel bessere mongolische Restaurants. Die Preise sind für das was man bekommt ziemlich übertrieben. Was mich aber wirklich geärgert hat: Nach dem Essen fragte uns der Kellner erst, ob wir bar oder mit Karte zahlen. Nachdem wir “bar” geantwortet hatten bekamen wir keine Rechnung sondern den Gesamtbetrag auf seinem Tablet gezeigt; offensichtlich eingetippt, aber nicht an die Zentralkasse gesendet. Da es mich ärgert, wenn ich in einem unter der Woche schon wirklich gut gefüllten Restaurant, in dem das mäßige Essen für zwei Personen > 50 Euro kostet schwarz bezahlen soll, habe ich ihn gebeten mir doch einen Beleg auszudrucken. Darauf hat er verärgert geschaut und war dann ca. 20 Minuten mit der Kasse beschäfigt. Nur um anschließend die Frechheit zu besitzen mir einen Kassenzettel über den selben Betrag hinzulegen auf dem dick aufgedruckt stand: “Nur zu Informationszwecken – dies ist keine Rechnung”. Steuerhinterziehung ist kriminell und sollt nicht unterstützt werden. 0 Punkte, wenn’s ginge.. Aufenthalt Februar 2014
Vorwurf der Steuerhinterziehung online abrufbar
Den Steuerprüfer können solche Hinweise sehr neugierig machen. Außerdem ist das natürlich keine gute Werbung für ein seriöses Lokal. Ob Einzelfall oder mit System – das kann man hier nicht sagen, es ist ja nur ein Vorwurf. Aber, das Finanzamt ist auch im Internet und mit ein wenige “Googlen” findet auch der Steuerprüfer solche Hinweise und kann ihnen bei einer Betriebsprüfung nachgehen.