Steuerfahndung

Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) informierte am 15.03.2016 die Öffentlichkeit über seinen Jahresbericht 2016 zum Thema Steuerfahndung und Betriebsprüfung (PK – 1125 – 3 – 3 – 2). Dabei bemängelte er Probleme in der Steuerfahndung und Betriebsprüfung. Im Einzelnen kritisierte er eine zu geringe Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung, zu wenige Mitarbeiter bei der Steuerfahndung sowie einen großen zeitlichen Rückstand bei der Bearbeitung der Fälle. Im Detail schreibt der Rechnungshof:

 

Verprobung: Die Nachkalkulation (Aufschlagkalkulation) ist die am häufigsten angewandte Prüfungsmethode, die selbst bei festgestellter Ordnungsmäßigkeit der Buchführung den Nachweis erbringen kann, dass das erklärte steuerliche Ergebnis unzutreffend ist. Die Aufschlagkalkulation knüpft bei Handelsbetrieben an den Wareneinsatz an. Je mehr Warengruppen ein Unternehmen hat, desto differenzierter muss die Rechnung geschehen, d. h. für jede Warengruppe muss ein separater Warenaufschlagsatz errechnet werden.

Externer Betriebsvergleich

Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen (externer Betriebsvergleich). Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung. Diese Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Wirtschaftsbereiche und Branchen und die Werte werden jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüft und angepasst.

Welche Methoden der Betriebsprüfer werden eingesetzt, um die Plausibilität einer Steuererklärung zu prüfen? Diese statistischen Methoden und Plausibilitätsprüfungen verwenden Betriebsprüfer, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Plausibilitätskontrollen durchzuführen. Sie basieren auf Erfahrungswerten, statisischen Gesetzmäßigkeiten und jahrzehntelange Erfahrungen und Datensammlungen der Finanzbehörden.

Die Möglichkeiten, in der Gastronomie den Fiskus zu prellen, sind groß. “Entweder werden Kellner schwarz beschäftigt oder man versucht, weniger Umsatzsteuer zu bezahlen oder den Gewinn kleinzurechnen”, sagt Wolfgang Lübke, Leiter der Steuerfahndung [Berlin]. Seine Kollegen schätzen, dass in der Gastronomie zwischen 25 und 40 Prozent an der Steuer vorbei verdient wird.

Quelle: Berliner Zeitung, 06.07.2007

 

Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Türe steht? Es gilt vor allem: Nicht erschrecken – aber besonnen reagieren!

  • Erste und wichtigste Regel: Ruhe bewahren!
  • Keine Angaben zur Sache machen!
  • Rechtsanwalt informieren!
  • Geben Sie Beweismaterial nicht freiwillig an die Steuerfahndung heraus – bestehen Sie auf einer Beschlagnahme. Nur dann können Sie hinterher rechtlich gegen die Verwendung der Beweise vorgehen.

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