Vorsteuerbetrug

Im Kreis Kassel wurde 2017 der ehemalige Inhaber eines China-Restaurants vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn in sechs Fällen schuldig, einer besonders schwere Steuerhinterziehung und in einem Fall einer versuchten Steuerhinterziehung schuldig zu sein.

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

Die Steuerfahndung ist organisatorisch und personell eingebunden in das örtliche Finanzamt. Zu ihren Aufgaben gehört in erster Linie die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Darüber hinaus geht es um die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, also um Vorfeldermittlungen im Rahmen der Steueraufsicht (§ 208 AO).

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Sie besteuert den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung/Leistung und die durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen. Die Umsatzsteuer fällt also immer dann an, wenn im Inland eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware gegen Entgelt geliefert wird. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent. Bestimmte Leistungen werden gemäß § 12 Abs. 2 UStG mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert oder sind nach § 4 UStG steuerbefreit.

Das Hauptzollamt beschlagnahmt Ihre Geschäftsunterlagen, weil Sie verdächtigt werden, durch die Verbuchung von Scheinrechnungen Vorsteuern erschlichen zu haben, um damit Schwarzarbeiter zu bezahlen…


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