Rechnungshof kritisiert zu wenige Mitarbeiter bei der Steuerfahndung in Bayern

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) informierte am 15.03.2016 die Öffentlichkeit über seinen Jahresbericht 2016 zum Thema Steuerfahndung und Betriebsprüfung (PK – 1125 – 3 – 3 – 2). Dabei bemängelte er Probleme in der Steuerfahndung und Betriebsprüfung. Im Einzelnen kritisierte er eine zu geringe Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung, zu wenige Mitarbeiter bei der Steuerfahndung sowie einen großen zeitlichen Rückstand bei der Bearbeitung der Fälle. Im Detail schreibt der Rechnungshof:

 

Zusammenarbeit von Steuerfahndung und Betriebsprüfung verbessern
Den Teamgedanken stärken!

Von  119.000  Verdachtsfällen,  die  Bürger  und  die  Verwaltung  der  Steuerfahndung  meldeten, führten nur etwa 10 % zu einer Fahndungsprüfung; die übrigen Vorgänge wurden den Finanzämtern  zur  weiteren  Bearbeitung  zugeleitet.  Der  ORH  hält  diese  Quote  für  zu  gering, weil nach seinen Erkenntnissen bei über 40 % der abgegebenen Fälle durchaus weitere Maßnahmen der Steuerfahndung veranlasst gewesen wären.

Die  Personalausstattung  der  Steuerfahndungsstellen  hat  sich  zwar  verbessert  und  auch  die  Zahl  der  unerledigten  Fälle  ist  zurückgegangen,  trotzdem  war  fast  1/5  der  noch  nicht  bearbeiteten  Meldungen  und  Anzeigen  älter  als  zwei  Jahre.  Der  ORH  hält  die  Situation  deshalb nach wie vor für angespannt und fordert Verbesserungen.

Noch  nicht  so  gut  klappt  offenbar  die  Zusammenarbeit  zwischen  Betriebsprüfung  und  Steuerfahndung.  Nur  2  %  der  Meldungen  stammten  von  Betriebsprüfern.  Das  ist  schade,  denn  die  steuerlichen  Mehrergebnisse  sind  gerade  bei  den  Meldungen  aus  der  Betriebsprüfung besonders hoch.

Der  ORH  plädiert  deshalb  dafür,  Meldungen  der  Betriebsprüfer  vorrangig  und  zeitnah  zu  bearbeiten.  Wichtig  wäre  auch,  den  Betriebsprüfern  zügig  eine  Rückmeldung  zu  geben,  damit deren Motivation, geeignete Fälle an die Steuerfahndung zu melden, gestärkt wird.

Quelle: Presseinfo Bayerischer Oberster Rechnungshof

 


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