Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) informierte am 15.03.2016 die Öffentlichkeit über seinen Jahresbericht 2016 zum Thema Steuerfahndung und Betriebsprüfung (PK – 1125 – 3 – 3 – 2). Dabei bemängelte er Probleme in der Steuerfahndung und Betriebsprüfung. Im Einzelnen kritisierte er eine zu geringe Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Betriebsprüfung, zu wenige Mitarbeiter bei der Steuerfahndung sowie einen großen zeitlichen Rückstand bei der Bearbeitung der Fälle. Im Detail schreibt der Rechnungshof:
Zusammenarbeit von Steuerfahndung und Betriebsprüfung verbessern
Den Teamgedanken stärken!Von 119.000 Verdachtsfällen, die Bürger und die Verwaltung der Steuerfahndung meldeten, führten nur etwa 10 % zu einer Fahndungsprüfung; die übrigen Vorgänge wurden den Finanzämtern zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der ORH hält diese Quote für zu gering, weil nach seinen Erkenntnissen bei über 40 % der abgegebenen Fälle durchaus weitere Maßnahmen der Steuerfahndung veranlasst gewesen wären.
Die Personalausstattung der Steuerfahndungsstellen hat sich zwar verbessert und auch die Zahl der unerledigten Fälle ist zurückgegangen, trotzdem war fast 1/5 der noch nicht bearbeiteten Meldungen und Anzeigen älter als zwei Jahre. Der ORH hält die Situation deshalb nach wie vor für angespannt und fordert Verbesserungen.
Noch nicht so gut klappt offenbar die Zusammenarbeit zwischen Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Nur 2 % der Meldungen stammten von Betriebsprüfern. Das ist schade, denn die steuerlichen Mehrergebnisse sind gerade bei den Meldungen aus der Betriebsprüfung besonders hoch.
Der ORH plädiert deshalb dafür, Meldungen der Betriebsprüfer vorrangig und zeitnah zu bearbeiten. Wichtig wäre auch, den Betriebsprüfern zügig eine Rückmeldung zu geben, damit deren Motivation, geeignete Fälle an die Steuerfahndung zu melden, gestärkt wird.
Quelle: Presseinfo Bayerischer Oberster Rechnungshof