Externer Betriebsvergleich
Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen (externer Betriebsvergleich). Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung. Diese Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Wirtschaftsbereiche und Branchen und die Werte werden jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüft und angepasst.
Liegt jetzt das Betriebsergebnis eines Unternehmens deutlich unter dem Richtsatzwert, ist das ein Signal für das nicht korrekte Erfassen von Betriebseinnahmen und/oder Betriebsausgaben. Ein Betriebsprüfer vom Finanzamt wird dann nach Gründen für die Abweichung suchen. Nur weil der Richtwert unterschritten wurde, darf noch nicht sofort geschätzt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass der Unternehmer bei der Ermittlung des Unternehmensgewinnes bewusst oder unbewusst Fehler gemacht hat.
Interner Betriebsvergleich
Durch eine sogenannte Umsatz-Nachkalkulation kann der Prüfer auf Basis des Wareneinsatzes bzw. des Material- und Lohneinsatzes nachvollziehen, welche Umsätze hätten erzielt werden können.