Der Zeitreihenvergleich ist eine der effektivsten Prüfungsmethoden, da sie – im Gegensatz zu den mathematisch-statistischen Verfahren – relativ einfach ist und in unterschiedlichsten Varianten angewendet werden kann.
- Besonders die graphische Darstellung macht Auffälligkeiten sofort sichtbar.
- Gegenüberstellung von Vergleichsgrößen, z. B. Umsatz und Wareneinsatz
oder Gegenüberstellung von verschiedenen Perioden - Unter Einbeziehung von Daten, die nicht manipulierbar sind, z. B. Wetterdaten (Eiscafé oder Biergärten), können systematische Manipulationen wie die Verkürzung von Umsatz und Wareneinsatz aufgedeckt werden.
Der Zeitreihenvergleich in der Gastronomie ist entwickelt worden, weil die Methode Aufschlagskalkulation ihre Schwächen hat, vor allem was Schwarzeinkäufe angeht. Der Zeitreihenvergleich stellt für jede Kalenderwoche oder Kalendermonat den jeweiligen Rohgewinnaufschlag dar, der sich aus dem Verhältnis der gebuchten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ergibt.
Ergeben sich jetzt in dieser Zeitreihe ungewöhnliche Ausschläge des Rohgewinnaufschlages, so müssen die entsprechenden Umstände vom Gastwirt erklärt werden. Im Rahmen der Betriebsprüfung wird häufig der höchste Rohgewinnaufschlag als wahr unterstellt und auf dessen Basis wird dann das Betriebsergebnis geschätzt.
Wenn die Buchführung bezweifelt wird:
Zeitreihenvergleich nicht immer passend
Bisher wird der Zeitreihenvergleich in der Gastronomie vor Gericht nur dann als Methode angewandt, wenn die Buchführung gemäß § 158 AO aus anderen Gründen nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden konnte. Es gibt aber auch die Entscheidung des Finanzgerichts Köln, dass eine ordnungsgemäße Buchführung allein durch den Zeitreihenvergleich nicht unglaubwürdig wird (FG Köln, Urteil vom 27. Januar 2009 – 6 K 3954/07).