Verprobung: Die Nachkalkulation (Aufschlagkalkulation) ist die am häufigsten angewandte Prüfungsmethode, die selbst bei festgestellter Ordnungsmäßigkeit der Buchführung den Nachweis erbringen kann, dass das erklärte steuerliche Ergebnis unzutreffend ist. Die Aufschlagkalkulation knüpft bei Handelsbetrieben an den Wareneinsatz an. Je mehr Warengruppen ein Unternehmen hat, desto differenzierter muss die Rechnung geschehen, d. h. für jede Warengruppe muss ein separater Warenaufschlagsatz errechnet werden.
Darin liegt auch eine wesentliche Schwäche dieses Verfahrens: Bei größeren Unternehmen kann dieses Verfahren sehr arbeitsintensiv werden. Und mit zunehmender Größe des Unternehmens ist es auch immer angreifbarer. Zudem besteht eine weitere Schwäche in dem Faktor Wareneinsatz, der bei erheblichen Schwarzeinkäufen nicht mehr zu realistischen Ergebnissen führt. Deswegen wird alternativ auf die Methode „Zeitreihenvergleich“ zurückgegriffen.