Steuerhinterziehung

In der Praxis zeigt sich, dass kaum eine Barkasse die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Einen kleinen oder größeren Mangel gibt es in fast jeder Kasse. Deswegen wird die Kasse sehr genau und intensiv vom Finanzamt geprüft. Potentielle Fehler oder auch ein Betrug zeigt sich schnell in der Kasse.

Das Erzwingen der Befolgung durch häufige Prüfungen, umfassende Audits und strafrechtliche Verfolgung ist ein kostenaufwendiger Weg zur Gewährleistung eines angemessenen Befolgungsniveaus, entsprechend versuchen die meisten Steuerverwaltungen die freiwillige Befolgung, bei der der Steuerpflichtige zur Zusammenarbeit und aktiven Befolgung der Steuervorschriften ermutigt wird, zu maximieren.

Eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes an das Bundesfinanzministerium vom Juli 2015: „Die Steuerausfälle bei bargeldintensiven Unternehmen haben ein erhebliches Ausmaß erreicht. Selbst bei einer Eiscafe stellte ein Finanzamt Steuerhinterziehungen von 1,9 Mio. Euro fest. Die jährlichen Steuerausfälle werden auf bis zu 10 Mrd. Euro geschätzt.

Quelle: ARD Kontraste/Bundesrechnungshof

Das Finanzamt Trier informiert in einer Pressemitteilung: Aufgrund  von  Kontrollmitteilungen  aus  dem  süddeutschen  Raum  konnte  die  Trierer Steuerfahndung  in  zahlreichen  Fällen  massive  Schwarzverkäufe  in  Döner  –  Imbiss  – Betrieben  aufdecken.  In  einem  einzelnen  Fall  waren es  sogar  sechs  Tonnen  der bekannten  Fleischspieße,  die  pro  Jahr  an  der  Steuer  vorbei  verkauft  wurden.  Nach jetzigem  Stand  der  Ermittlungen  wird  insgesamt  fast  eine  halbe  Million  Euro  Steuern nachträglich festgesetzt werden.

Bei einer Prüfung in der Gastronomie wird verglichen, wie der Wareneinkauf mit den Erlösen aus dem Verkauf zusammenpasst. Kommt es hier z. B. bei den Getränken (Bier, Cola, etc.) zu Differenzen, erklären Unternehmer gerne, dass diese durch Schankverluste und/oder Verderb zu Stande kommen. Das kann sein, es kann aber auch ganz anders sein.

Bei der Steuerprüfung im Eiscafé ist augenscheinlich alles in Ordnung, alles passt. Nur eine Kleinigkeit fällt dem Steuerprüfer auf: In der Buchhaltung findet er Rechnungen über den Einkauf von Bindemittel. Dieses Bindemittel braucht man, um das Fruchteis herzustellen. Augenscheinlich sind das also ganz normale Betriebsausgaben. Allerdings kommt dem Prüfer die Menge an Bindemittel verdächtig hoch vor.

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