Betriebsprüfung

Bei einer Prüfung in der Gastronomie wird verglichen, wie der Wareneinkauf mit den Erlösen aus dem Verkauf zusammenpasst. Kommt es hier z. B. bei den Getränken (Bier, Cola, etc.) zu Differenzen, erklären Unternehmer gerne, dass diese durch Schankverluste und/oder Verderb zu Stande kommen. Das kann sein, es kann aber auch ganz anders sein.

Die Belege, die die Grundlage der Buchhaltung sind, werden bei einer Betriebsprüfung genau untersucht, um eventuell fingierte Rechnungen zu finden. In einem Fall fällt dem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Routine-Prüfung auf, dass einige Einkaufsrechnungen nicht gefaltet waren, demzufolge also nie in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten. Der Prüfer kamen Zweifel: Es fehlte der Knick! Plausibel erklären konnte das der Unternehmer nicht – der Prüfer ging von fingierten Rechnungen aus.

Bei der Steuerprüfung im Eiscafé ist augenscheinlich alles in Ordnung, alles passt. Nur eine Kleinigkeit fällt dem Steuerprüfer auf: In der Buchhaltung findet er Rechnungen über den Einkauf von Bindemittel. Dieses Bindemittel braucht man, um das Fruchteis herzustellen. Augenscheinlich sind das also ganz normale Betriebsausgaben. Allerdings kommt dem Prüfer die Menge an Bindemittel verdächtig hoch vor.

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Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Gewerbesteuer gegen Sie ein.


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    Bei einer Betriebsprüfung ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass in Ihrem Lokal die Registrierkasse manipuliert wurde. Er leitet ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einkommensteuer gegen Sie ein.


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      Strafverfahren wegen Hinterziehung von Einkommensteuer

      Strafverfahren wegen Hinterziehung von Gewerbesteuer

       

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