Betriebsprüfung

Externer Betriebsvergleich

Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen (externer Betriebsvergleich). Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung. Diese Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Wirtschaftsbereiche und Branchen und die Werte werden jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüft und angepasst.

Welche Methoden der Betriebsprüfer werden eingesetzt, um die Plausibilität einer Steuererklärung zu prüfen? Diese statistischen Methoden und Plausibilitätsprüfungen verwenden Betriebsprüfer, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Plausibilitätskontrollen durchzuführen. Sie basieren auf Erfahrungswerten, statisischen Gesetzmäßigkeiten und jahrzehntelange Erfahrungen und Datensammlungen der Finanzbehörden.

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

Die Steuerfahndung ist organisatorisch und personell eingebunden in das örtliche Finanzamt. Zu ihren Aufgaben gehört in erster Linie die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Darüber hinaus geht es um die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, also um Vorfeldermittlungen im Rahmen der Steueraufsicht (§ 208 AO).

Restaurants, Kneipen und Gaststätten gelten für die Finanzverwaltung als sogenannte „Hochrisikobetriebe“ – d. h. hier wird eine große Wahrscheinlichkeit vermutet, dass „Schwarzeinnahmen“ anfallen. Auch Pizzerien, Imbisse und Eiscafes gehören zu diesen „Hochrisikobetrieben“. Freundlicher formuliert, spricht man auch von der „Bargeldbranche“. Betriebe aus dieser „Branche“ bekommen überdurchschnittlich oft und intensiv Besuch im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung.

Bei einer Betriebsprüfung gibt es gewisse Zeichen, die den Betriebsprüfer “neugierig” machen. Zu diesen Signalen gehören z.B.:

  • Ihre Kasse weißt hohe Bargeldbestände auf
  • Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen
  • Ihre Miete ist sehr niedrig bzw. deutlich unter dem ortsüblichem Niveau (schwarze Miete?)

Wichtiger Diskussionspunkt bei einer Betriebsprüfung ist das Thema “Schwund”. Dazu kommen noch Themen wie Verluste durch Eigenverbrauch, Verluste durch unentgeltliche Abgaben, Diebstahl, Schwund durch fehlerhafte Anlagen oder durch eine im Vergleich zur Karte/Kalkulation unterschiedliche Menge (0,3 l Getränk wird im 0,4 l Glas ausgeschenkt und dieses vom Schankkellner bis zum Eichstrich gefüllt).

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