Steuerhinterziehung

Der Einsatz von Statistik hilft dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung. Bekannte und verbreitete Testverfahren sind z. B. der Chi-Quadrat-Test, Benfords Law und der Kolmogorow-Smirnow-Test. Sie helfen, Steuerhinterziehung aufzudecken. Sie möchten wissen wie Statistik dem Finanzamt gegen Steuerhinterziehung hilft? Im einzelnen wird hier Folgendes gemacht:

Bei der sogenannten Kassenminusprüfung fällt auf: In der Kassenbuchführung gibt es einen oder mehrere negative Kassenbestände. Aber: Minusbestände in der Kasse kann und darf es nicht geben. Wie aus einer Geldbörse kann man aus der Kasse nicht mehr Bargeld herausnehmen als vorhanden ist. Sobald die Kasse einmal leer ist, können keine weiteren Barausgaben mehr bestritten werden. Es muss wieder neues Bargeld in die Kasse gelegt werden.

Gibt es eine Pflicht für eine elektronische Kasse ab 2017? Die Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Kassensysteme zum 1. Januar 2017 sorgt manchmal für Verwirrung, weil Gastronomen und anderen Geschäftsleuten gesagt wird, sie müßten zu diesem Termin eine elektronische Kasse einführen. Das ist nicht richtig.

Was sind Zapper? Oft gibt es für elektronische Kassensysteme eine gefährliche Anleitung zum Betrug. Besonderes interessant sind für Prüfer die eingesetzten elektronischen Kassensysteme. Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass es „nette Menschen“ gibt, die Programme (sogenannte „Zapper“) anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern und/oder die Aufzeichnungen der Kasse später verändern lässt. Da lassen sich bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse entfernen, der gesamte Datenbestand der Kasse kann geändert werden – und zwar so, dass die Manipulation nicht mehr auffällt. Teilweise bieten sogar die Hersteller der Kassensysteme solche Software von sich aus an und/oder der nette Service-Techniker vom Kassenhersteller hat ein „hilfreiches Programm“ dabei. Dieses Methoden sind verboten und strafbar.

Die Steuerfahndung ist organisatorisch und personell eingebunden in das örtliche Finanzamt. Zu ihren Aufgaben gehört in erster Linie die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Darüber hinaus geht es um die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, also um Vorfeldermittlungen im Rahmen der Steueraufsicht (§ 208 AO).

Restaurants, Kneipen und Gaststätten gelten für die Finanzverwaltung als sogenannte „Hochrisikobetriebe“ – d. h. hier wird eine große Wahrscheinlichkeit vermutet, dass „Schwarzeinnahmen“ anfallen. Auch Pizzerien, Imbisse und Eiscafes gehören zu diesen „Hochrisikobetrieben“. Freundlicher formuliert, spricht man auch von der „Bargeldbranche“. Betriebe aus dieser „Branche“ bekommen überdurchschnittlich oft und intensiv Besuch im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung.

Bei einer Betriebsprüfung gibt es gewisse Zeichen, die den Betriebsprüfer “neugierig” machen. Zu diesen Signalen gehören z.B.:

  • Ihre Kasse weißt hohe Bargeldbestände auf
  • Abweichungen von den amtlichen Richtsätzen
  • Ihre Miete ist sehr niedrig bzw. deutlich unter dem ortsüblichem Niveau (schwarze Miete?)

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